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Sechs kurze Schritte zu Lage, Objekt, Fläche und Zustand. Sie brauchen dafür keine Unterlagen.
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Kostenlose Immobilienbewertung
Beschreiben Sie Ihre Immobilie in sechs kurzen Schritten. Wir prüfen Ihre Angaben persönlich, gleichen sie mit Vergleichsdaten und Bodenrichtwerten für Ihre Lage ab und melden uns mit einer belastbaren Einschätzung – nicht mit einer Zahl aus dem Rechner.
Schritt 1 * Pflichtangabe
Anfrage eingegangen
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. In der Regel innerhalb von 48 Stunden melden wir uns persönlich mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.
So läuft es ab
Drei Schritte, keine Warteschleife. Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert.
Sechs kurze Schritte zu Lage, Objekt, Fläche und Zustand. Sie brauchen dafür keine Unterlagen.
Ein Mensch sieht sich Ihre Angaben an, gleicht sie mit Vergleichsdaten und Bodenrichtwerten ab und meldet sich bei Rückfragen.
Sie erhalten eine Preisspanne mit Begründung: welche Faktoren den Wert stützen und welche ihn drücken. Auf Wunsch besprechen wir das Ergebnis telefonisch.
Bewertungsgrundlage
Zwei Häuser mit identischer Wohnfläche können sich im Preis um sechsstellige Beträge unterscheiden. Diese Faktoren entscheiden darüber.
Nicht nur der Ort, sondern die Straße: Anbindung, Nachbarschaft, Lärm, Infrastruktur, Ausrichtung des Grundstücks.
Bodenrichtwerte und Daten vergleichbarer Objekte in Ihrer Lage – nicht die Wunschpreise aus Portalanzeigen.
Dach, Fenster, Heizung, Elektrik: Ihre Angaben zum Sanierungsstand sind einer der größten Preishebel.
Wohnfläche zählt, aber der Schnitt entscheidet mit: Zimmeraufteilung, Tageslicht, Nutzbarkeit des Ausbaus.
Energiekennwert und Heizungsart wirken sich direkt auf die Zahlungsbereitschaft der Käufer aus.
Angebot, Nachfrage und Finanzierungskosten in Ihrem Segment – der Wert von vor zwei Jahren gilt heute nicht mehr.
Der Unterschied
Beides hat seinen Platz. Nur sollten Sie wissen, worauf Sie Ihre Preisentscheidung stützen.
Anlässe
Nicht jede Bewertung endet mit einem Verkauf. Oft geht es darum, eine Entscheidung auf Zahlen statt auf Vermutungen zu stützen.
Der Angebotspreis entscheidet über die ersten vier Wochen – und die sind die wichtigsten.
Für die Aufteilung unter Miterben braucht es eine belastbare Grundlage. Setzt das Finanzamt einen zu hohen Wert an, lässt sich ein niedrigerer mit einem Sachverständigengutachten nachweisen (§ 198 BewG) – den Kontakt vermitteln wir.
Eine neutrale Einschätzung nimmt der Diskussion über den Wert die Schärfe.
Banken bewerten konservativ. Wer den aktuellen Marktwert kennt, kann Anschlussfinanzierung und Beleihungsspielraum besser einschätzen.
Wer frühzeitig überträgt, sollte den Wert kennen – wegen Freibeträgen und Ausgleichszahlungen.
Wer nicht weiß, was die eigene Immobilie wert ist, kann auch nicht planen. Auch das ist ein Grund.
Häufig gestellte Fragen
Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein, uns später mit dem Verkauf zu beauftragen.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wenn uns für die Einschätzung noch etwas fehlt, fragen wir vorher kurz nach – meist telefonisch.
Weil ein Rechner jede Eingabe ungeprüft übernimmt und mit Durchschnittswerten für Ihre Postleitzahl arbeitet. Wir gleichen Ihre Angaben mit Vergleichsdaten und Bodenrichtwerten für Ihre Lage ab und ordnen das Ergebnis persönlich ein – damit Sie eine Zahl bekommen, die Sie in der Verhandlung auch begründen können.
Nein. Viele Eigentümer lassen bewerten, um überhaupt erst eine Entscheidungsgrundlage zu haben – etwa bei einer Erbschaft, einer Trennung oder einer anstehenden Finanzierung.
Für den Start reicht das Formular. Je genauer das Ergebnis werden soll, desto hilfreicher sind Grundriss, Wohnflächenberechnung, aktuelle Fotos und – falls vorhanden – der Energieausweis. Sie können uns diese Unterlagen nach Ihrer Anfrage einfach per E-Mail schicken.
Schwerpunkt ist der Niederrhein rund um Moers – Duisburg, Krefeld, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Dinslaken und Umgebung. Für Bewertung und Verkauf sind wir im Umkreis von rund 100 Kilometern unterwegs.
Bereit?
Starten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung – oder rufen Sie uns direkt an, wenn Sie lieber sprechen.
Die kostenlose Ersteinschätzung ist eine überschlägige Marktwerteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Brauchen Sie ein solches Gutachten – etwa für ein Gericht oder das Finanzamt –, vermitteln wir Ihnen gern einen zertifizierten Sachverständigen.