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Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften

WEG-Verwaltung in Moers – verlässlich für Ihre Gemeinschaft.

Eine Eigentümergemeinschaft braucht eine Verwaltung, die Beschlüsse sauber umsetzt, Zahlen nachvollziehbar macht und das Gebäude im Blick behält. Wir übernehmen die Verwaltung Ihres gemeinschaftlichen Eigentums – mit festem Ansprechpartner und klaren Abläufen.

  • Seit 2019 in der HausverwaltungLoris Fahrner, Ihr Ansprechpartner
  • Erlaubnis nach § 34c GewOals Wohnimmobilienverwalter, erteilt vom Kreis Wesel
  • BerufshaftpflichtversichertVersicherungsschutz über die Hiscox SA

Für wen

Für Gemeinschaften jeder Größe.

Vom kleinen Mehrparteienhaus bis zur Wohnanlage: Als WEG-Verwalter betreuen wir Eigentümergemeinschaften mit Wohnungen, Gewerbeeinheiten oder beidem – in Moers und im Umkreis von rund 50 Kilometern. Ob Sie bisher selbst verwalten, mit Ihrer Verwaltung unzufrieden sind oder als Bauträger eine Erstverwaltung suchen – wir sorgen für einen geordneten Start oder eine geordnete Übernahme.

Unser Anspruch ist eine Verwaltung, über die in der Eigentümerversammlung nicht mehr gestritten werden muss: Unterlagen, die vollständig sind, Abrechnungen, die man versteht, und Entscheidungen, die vorbereitet sind.

Leistungen

Was wir für Ihre Gemeinschaft übernehmen.

Den genauen Umfang legen wir im Verwaltervertrag fest – damit jeder weiß, was enthalten ist.

Kaufmännische Verwaltung

  • Aufstellung des Wirtschaftsplans
  • Jahresabrechnung und Vermögensbericht
  • Hausgeldverwaltung und Mahnwesen
  • Führung der Gemeinschaftskonten und der Erhaltungsrücklage
  • Zahlungsverkehr mit Dienstleistern und Versorgern
  • Betreuung der Gebäudeversicherungen

Versammlung & Beschlüsse

  • Vorbereitung und fristgerechte Einladung
  • Leitung der Eigentümerversammlung
  • Protokoll und Führung der Beschluss-Sammlung
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Enge Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Organisation von Wartung und gesetzlichen Prüfpflichten
  • Angebote einholen, vergleichen und Aufträge vergeben
  • Begleitung von Erhaltungsmaßnahmen und Sanierungen
  • Schadensmeldungen und Versicherungsfälle

Kommunikation

  • Fester Ansprechpartner für alle Eigentümer
  • Information über anstehende Maßnahmen
  • Ansprechpartner für Dienstleister und Behörden
  • Hausordnung und Anliegen im Haus

Abgrenzung

Was gehört dazu – und was nicht?

WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung klingen ähnlich, sind aber für ganz unterschiedliche Dinge zuständig. In der Grafik sehen Sie, was die WEG-Verwaltung übernimmt – und wo die anderen beginnen.

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen – und um die Gemeinschaftskasse. Um Ihre Mieter kümmert sich die WEG-Verwaltung nicht.

Die Mietverwaltung betreut das ganze Haus – vom Dach bis zum Keller, samt Mietern, Mieten und Abrechnungen. Die Suche nach neuen Mietern übernehmen wir nach Vereinbarung.

Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre Wohnung und Ihren Mieter und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft. Für Dach, Fassade, Treppenhaus und Gemeinschaftskasse ist die WEG-Verwaltung zuständig.

  • übernimmt die gewählte Verwaltung
  • übernimmt die WEG-Verwaltung
  • nach Vereinbarung
  • nicht Teil dieser Verwaltung

WEG-Verwaltungfür die Eigentümergemeinschaft

Auftraggeber
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – sie bestellt die Verwaltung per Beschluss.
Kümmert sich um
  • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Hausgeld
  • Eigentümerversammlung mit Einladung, Leitung und Protokoll
  • Gemeinschaftskonto und Erhaltungsrücklage
  • Erhaltung von Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und Außenanlagen
Nach Vereinbarung
Zusatzleistungen außerhalb der Grundleistungen – im Angebot getrennt aufgeführt.
Nicht zuständig für
Ihre Mieter und Ihr Sondereigentum – etwa Bodenbeläge, Innentüren oder Sanitärobjekte in Ihrer Wohnung. Dafür gibt es die Sondereigentumsverwaltung.

Mietverwaltungfür Ihr vermietetes Haus

Auftraggeber
Sie als Eigentümer des Hauses – auf Grundlage des Verwaltervertrags.
Kümmert sich um
  • Mieteingang, Mahnwesen und Kautionen
  • Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter
  • Mieterbetreuung, Wohnungsabnahmen und -übergaben
  • Instandhaltung des ganzen Hauses mit Handwerkerkoordination
Nach Vereinbarung
Die Suche nach neuen Mietern.
Gut zu wissen
Ist Ihr Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, gehört das gemeinschaftliche Eigentum in die WEG-Verwaltung – für eine vermietete Wohnung darin passt dann die Sondereigentumsverwaltung.

Sonder­eigentums­verwaltungfür Ihre vermietete Eigentumswohnung

Auftraggeber
Sie als Eigentümer der Wohnung – mit Verwaltervertrag und Vollmacht.
Kümmert sich um
  • Mieteingang, Kaution und Mieterbetreuung
  • Betriebskostenabrechnung aus der Hausgeldabrechnung
  • Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft – auf Wunsch in der Versammlung
Nach Vereinbarung
Die Suche nach einem neuen Mieter.
Nicht zuständig für
Dach, Fassade, Treppenhaus und die Gemeinschaftskasse – dafür ist die WEG-Verwaltung zuständig.
Alle Unterschiede in der TabelleNeun Punkte, drei Verwaltungsarten
Verwaltungsarten im Vergleich
AufgabeWEG-VerwaltungWEGMietverwaltungMieteSondereigentums­verwaltungSE
Wer beauftragt?die GemeinschaftSie als EigentümerSie als Eigentümer
Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungjajaübernimmt die WEG-Verwaltung
Hausgeld, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungjaneinprüfen wir für Sie
EigentümerversammlungEinladung und LeitungneinVertretung mit Vollmacht
Mieteingang, Mahnwesen und Kautionneinjaja
Betriebskostenabrechnung für Mieterneinjaja
Mieterbetreuung und Wohnungsübergabenneinjaja
Reparaturen in der Wohnung (z. B. Böden, Innentüren, Bad)neinjaja
Suche neuer Mieterneinnach Vereinbarungnach Vereinbarung

Den genauen Umfang legen wir im Verwaltervertrag fest. „Nach Vereinbarung“ heißt: Diese Leistung übernehmen wir, wenn wir sie gemeinsam vereinbaren.

Noch unsicher? Zwei Fragen genügen.

Beantworten Sie zwei kurze Fragen – wir zeigen Ihnen, welche Verwaltung zu Ihrer Immobilie passt, und Ihre Anfrage startet mit der richtigen Auswahl.

1Gehört Ihnen das ganze Haus oder eine Wohnung darin?

Übernahme & Wechsel

So einfach wechselt Ihre Gemeinschaft die Verwaltung.

Ein Verwalterwechsel klingt nach viel Aufwand – mit einem klaren Ablauf ist er gut zu bewältigen. Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur vollständigen Übernahme.

  1. 01

    Kennenlernen und Angebot

    Wir sprechen mit Ihnen oder dem Verwaltungsbeirat über das Objekt, die Gemeinschaft und offene Themen, sehen uns das Gebäude an und erstellen ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang.

  2. 02

    Bestellung durch Beschluss

    Die Eigentümerversammlung bestellt die neue Verwaltung per Beschluss, anschließend wird der Verwaltervertrag geschlossen. Seit der WEG-Reform kann eine Verwaltung jederzeit abberufen werden; ihr Vertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

  3. 03

    Übernahme von Unterlagen und Konten

    Wir fordern die Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an – Beschluss-Sammlung, Abrechnungen, Verträge, Kontounterlagen –, prüfen sie auf Vollständigkeit und richten Konten und Zuständigkeiten ein.

  4. 04

    Laufende Verwaltung

    Ab dem Stichtag sind wir Ihr Ansprechpartner: für Hausgeld, Abrechnungen, Versammlungen und alles, was am Gebäude ansteht.

Viele Gemeinschaften wechseln zum Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres – das vereinfacht die Abrechnung. Ein Wechsel im laufenden Jahr ist aber ebenso möglich.

Kosten

Was kostet eine WEG-Verwaltung?

Die Verwaltervergütung wird üblicherweise als monatliche Pauschale je Einheit vereinbart. Wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem von der Größe der Gemeinschaft und vom Zustand des Gebäudes ab.

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem Grundleistungen und mögliche Zusatzleistungen klar getrennt aufgeführt sind – so kann die Gemeinschaft auf einer sauberen Grundlage entscheiden.

Häufige Fragen

Was Eigentümer­gemeinschaften wissen wollen.

Wie wechseln wir als Gemeinschaft die Verwaltung?

Die Eigentümerversammlung beruft die bisherige Verwaltung ab und bestellt die neue per Beschluss. Seit der WEG-Reform ist eine Abberufung jederzeit möglich; der Vertrag mit der bisherigen Verwaltung endet spätestens sechs Monate danach. Wir unterstützen bei der Vorbereitung und kümmern uns anschließend um die Übernahme der Unterlagen.

Für wie lange wird eine WEG-Verwaltung bestellt?

Die Bestellung erfolgt per Beschluss für höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums für höchstens drei Jahre. Eine erneute Bestellung ist möglich.

Wer leitet die Eigentümerversammlung?

In der Regel die Verwaltung – sofern die Gemeinschaft nichts anderes beschließt. Wir laden fristgerecht ein, also mindestens drei Wochen vorher, bereiten die Tagesordnung vor, leiten die Versammlung und erstellen das Protokoll.

Was ist der Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung?

Der Wirtschaftsplan legt vorab fest, welche Vorschüsse – das Hausgeld – die Eigentümer zahlen und was der Erhaltungsrücklage zugeführt wird. Die Jahresabrechnung stellt danach die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüber; daraus ergeben sich Nachzahlungen oder Guthaben. Auf dieser Grundlage beschließt die Gemeinschaft über die Vorschüsse beziehungsweise über Nachzahlungen und Guthaben.

Betreuen Sie auch kleine Gemeinschaften?

Ja. Gerade kleine Gemeinschaften profitieren davon, wenn Abrechnungen, Versicherungen und Instandhaltung professionell organisiert sind und nicht an einzelnen Eigentümern hängen bleiben.

Übernehmen Sie auch die Erstverwaltung nach einem Neubau?

Ja. Bei einer neu entstehenden Gemeinschaft begleiten wir den Start – von den ersten Konten und dem ersten Wirtschaftsplan bis zur ersten Eigentümerversammlung.

In Ihrer Nähe

WEG-Verwaltung vor Ort.

Von Moers aus übernehmen wir die WEG-Verwaltung im Umkreis von rund 50 Kilometern.

Verwaltung anfragen

Eine Verwaltung, auf die sich Ihre Gemeinschaft verlassen kann.

Erzählen Sie uns in wenigen Schritten von Ihrem Objekt. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) und schicken Ihnen nach dem Gespräch ein schriftliches Angebot.

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