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Immobilien Assistenten 02841 40 600 10 Verwaltung anfragen

Hausverwaltung für Vermieter

Mietverwaltung in Moers – vermieten ohne Verwaltungs­aufwand.

Mieten, Abrechnungen, Mieterwechsel, Reparaturen: Vermieten bedeutet viel Organisation. Wir übernehmen die laufende Verwaltung Ihres Miethauses oder Mehrfamilienhauses – und Sie behalten jederzeit den Überblick über Ihre Immobilie.

  • Seit 2019 in der HausverwaltungLoris Fahrner, Ihr Ansprechpartner
  • Erlaubnis nach § 34c GewOals Wohnimmobilienverwalter, erteilt vom Kreis Wesel
  • BerufshaftpflichtversichertVersicherungsschutz über die Hiscox SA

Für wen

Für Vermieter, die Zeit gewinnen wollen.

Für private Vermieter, Erbengemeinschaften und Investoren mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern oder gemischt genutzten Objekten am Niederrhein.

Sie entscheiden, wie viel Sie selbst in der Hand behalten möchten: Was wir eigenständig erledigen und wofür wir Ihre Zustimmung einholen, legen wir gemeinsam fest – zum Beispiel ab welchem Betrag Reparaturen mit Ihnen abgestimmt werden.

Leistungen

Was wir für Ihr Miethaus übernehmen.

Den genauen Umfang legen wir im Verwaltervertrag fest – damit Sie wissen, was enthalten ist.

Kaufmännische Verwaltung

  • Überwachung der Mieteingänge und Mahnwesen
  • Verwaltung der Mietkautionen
  • Betriebskostenabrechnung – fristgerecht und nachvollziehbar
  • Mietanpassungen im Rahmen von Vertrag und Gesetz
  • Übersicht über Einnahmen und Ausgaben für Ihre Unterlagen
  • Zahlungsverkehr mit Dienstleistern und Versorgern

Mieterbetreuung

  • Ansprechpartner für alle Anliegen Ihrer Mieter
  • Wohnungsübergaben und -abnahmen mit Protokoll
  • Begleitung von Mieterwechseln
  • Schriftverkehr, Kündigungen und Hausordnung
  • Suche neuer Mieter – nach Vereinbarung

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Koordination von Instandhaltung und Reparaturen
  • Angebote einholen und Handwerker beauftragen
  • Wartungsverträge und gesetzliche Prüfpflichten
  • Schadensmanagement und Versicherungsfälle

Abgrenzung

Was gehört dazu – und was nicht?

WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung klingen ähnlich, sind aber für ganz unterschiedliche Dinge zuständig. In der Grafik sehen Sie, was die Mietverwaltung übernimmt – und wo die anderen beginnen.

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen – und um die Gemeinschaftskasse. Um Ihre Mieter kümmert sich die WEG-Verwaltung nicht.

Die Mietverwaltung betreut das ganze Haus – vom Dach bis zum Keller, samt Mietern, Mieten und Abrechnungen. Die Suche nach neuen Mietern übernehmen wir nach Vereinbarung.

Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre Wohnung und Ihren Mieter und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft. Für Dach, Fassade, Treppenhaus und Gemeinschaftskasse ist die WEG-Verwaltung zuständig.

  • übernimmt die gewählte Verwaltung
  • übernimmt die WEG-Verwaltung
  • nach Vereinbarung
  • nicht Teil dieser Verwaltung

WEG-Verwaltungfür die Eigentümergemeinschaft

Auftraggeber
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – sie bestellt die Verwaltung per Beschluss.
Kümmert sich um
  • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Hausgeld
  • Eigentümerversammlung mit Einladung, Leitung und Protokoll
  • Gemeinschaftskonto und Erhaltungsrücklage
  • Erhaltung von Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und Außenanlagen
Nach Vereinbarung
Zusatzleistungen außerhalb der Grundleistungen – im Angebot getrennt aufgeführt.
Nicht zuständig für
Ihre Mieter und Ihr Sondereigentum – etwa Bodenbeläge, Innentüren oder Sanitärobjekte in Ihrer Wohnung. Dafür gibt es die Sondereigentumsverwaltung.

Mietverwaltungfür Ihr vermietetes Haus

Auftraggeber
Sie als Eigentümer des Hauses – auf Grundlage des Verwaltervertrags.
Kümmert sich um
  • Mieteingang, Mahnwesen und Kautionen
  • Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter
  • Mieterbetreuung, Wohnungsabnahmen und -übergaben
  • Instandhaltung des ganzen Hauses mit Handwerkerkoordination
Nach Vereinbarung
Die Suche nach neuen Mietern.
Gut zu wissen
Ist Ihr Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, gehört das gemeinschaftliche Eigentum in die WEG-Verwaltung – für eine vermietete Wohnung darin passt dann die Sondereigentumsverwaltung.

Sonder­eigentums­verwaltungfür Ihre vermietete Eigentumswohnung

Auftraggeber
Sie als Eigentümer der Wohnung – mit Verwaltervertrag und Vollmacht.
Kümmert sich um
  • Mieteingang, Kaution und Mieterbetreuung
  • Betriebskostenabrechnung aus der Hausgeldabrechnung
  • Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft – auf Wunsch in der Versammlung
Nach Vereinbarung
Die Suche nach einem neuen Mieter.
Nicht zuständig für
Dach, Fassade, Treppenhaus und die Gemeinschaftskasse – dafür ist die WEG-Verwaltung zuständig.
Alle Unterschiede in der TabelleNeun Punkte, drei Verwaltungsarten
Verwaltungsarten im Vergleich
AufgabeWEG-VerwaltungWEGMietverwaltungMieteSondereigentums­verwaltungSE
Wer beauftragt?die GemeinschaftSie als EigentümerSie als Eigentümer
Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungjajaübernimmt die WEG-Verwaltung
Hausgeld, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungjaneinprüfen wir für Sie
EigentümerversammlungEinladung und LeitungneinVertretung mit Vollmacht
Mieteingang, Mahnwesen und Kautionneinjaja
Betriebskostenabrechnung für Mieterneinjaja
Mieterbetreuung und Wohnungsübergabenneinjaja
Reparaturen in der Wohnung (z. B. Böden, Innentüren, Bad)neinjaja
Suche neuer Mieterneinnach Vereinbarungnach Vereinbarung

Den genauen Umfang legen wir im Verwaltervertrag fest. „Nach Vereinbarung“ heißt: Diese Leistung übernehmen wir, wenn wir sie gemeinsam vereinbaren.

Noch unsicher? Zwei Fragen genügen.

Beantworten Sie zwei kurze Fragen – wir zeigen Ihnen, welche Verwaltung zu Ihrer Immobilie passt, und Ihre Anfrage startet mit der richtigen Auswahl.

1Gehört Ihnen das ganze Haus oder eine Wohnung darin?

Übernahme & Wechsel

So übernehmen wir Ihr Objekt.

Ob Sie bisher selbst verwalten oder von einer anderen Hausverwaltung wechseln – die Übernahme läuft in klaren Schritten, damit Ihre Mieter davon möglichst wenig merken.

  1. 01

    Kennenlernen und Angebot

    Wir sprechen über Ihr Objekt, die Mietverhältnisse und Ihre Wünsche, sehen uns das Haus an und erstellen ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang.

  2. 02

    Verwaltervertrag

    Wir halten fest, welche Aufgaben wir übernehmen und wo wir Ihre Zustimmung einholen. Läuft noch ein Vertrag mit einer anderen Verwaltung, richten wir den Start nach dessen Kündigungsfrist aus.

  3. 03

    Übergabe der Unterlagen

    Mietverträge, Kautionen, Abrechnungen, Verträge mit Dienstleistern: Wir übernehmen die Unterlagen, prüfen sie und informieren Ihre Mieter über den neuen Ansprechpartner.

  4. 04

    Laufende Verwaltung

    Ab dem Stichtag kümmern wir uns um Mieten, Abrechnungen und Anliegen im Haus – und halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

Kosten

Was kostet eine Mietverwaltung?

Die Vergütung wird üblicherweise als monatliche Pauschale je Wohn- oder Gewerbeeinheit vereinbart. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Größe, Nutzung und Zustand des Objekts ab.

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem Grundleistungen und mögliche Zusatzleistungen klar getrennt aufgeführt sind – ohne versteckte Positionen.

Häufige Fragen

Was Vermieter wissen wollen.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?

Bei Wohnraum spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Wer diese Frist versäumt, kann Nachzahlungen in der Regel nicht mehr verlangen. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick.

Behalte ich die Entscheidung über wichtige Fragen?

Ja. Was wir eigenständig erledigen und ab welchem Betrag wir Ihre Zustimmung einholen, legen wir gemeinsam im Verwaltervertrag fest. Größere Entscheidungen treffen Sie.

Kümmern Sie sich auch um Reparaturen?

Ja. Wir nehmen Schadensmeldungen Ihrer Mieter entgegen, holen Angebote ein, beauftragen Handwerker und kontrollieren die Ausführung – im Rahmen dessen, was wir mit Ihnen vereinbart haben.

Verwalten Sie auch einzelne vermietete Wohnungen?

Ja – das ist die Sondereigentumsverwaltung. Sie verbindet die Mietverwaltung Ihrer Wohnung mit der Interessenvertretung gegenüber der Eigentümergemeinschaft.

Übernehmen Sie auch gewerblich genutzte Objekte?

Ja. Wir verwalten Wohnimmobilien ebenso wie Gewerbe- und gemischt genutzte Objekte, etwa Wohn- und Geschäftshäuser.

Suchen Sie auch neue Mieter?

Nach Vereinbarung ja. Die Suche und Auswahl neuer Mieter ist kein fester Bestandteil der Mietverwaltung – wenn Sie es wünschen, vereinbaren wir sie gesondert. Übergaben, Abnahmen und den Mieterwechsel begleiten wir in jedem Fall.

Wie wechsle ich von meiner bisherigen Hausverwaltung?

Entscheidend ist die Kündigungsfrist in Ihrem bestehenden Verwaltervertrag. Wir planen den Start passend dazu und kümmern uns um die Übergabe der Unterlagen und die Information Ihrer Mieter.

In Ihrer Nähe

Mietverwaltung vor Ort.

Von Moers aus übernehmen wir die Mietverwaltung im Umkreis von rund 50 Kilometern.

Verwaltung anfragen

Vermieten, ohne sich um alles selbst kümmern zu müssen.

Erzählen Sie uns in wenigen Schritten von Ihrem Objekt. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) und schicken Ihnen nach dem Gespräch ein schriftliches Angebot.

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