So ist die Vergütung aufgebaut
Warum wir hier keine Preise nennen
Eine seriöse Zahl entsteht erst, wenn wir Ihr Objekt kennen: Größe, Zustand, Technik und Ihre Wünsche. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot, in dem Grund- und Zusatzleistungen klar getrennt aufgeführt sind.
Üblich ist eine monatliche Grundvergütung je Einheit – also je Wohnung oder Gewerbeeinheit, teils auch je Stellplatz oder Garage. Sie deckt die Grundleistungen ab, die im Verwaltervertrag beschrieben sind: bei der WEG-Verwaltung etwa Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und die ordentliche Eigentümerversammlung, bei der Mietverwaltung Mieteingang, Betriebskostenabrechnung und Mieterbetreuung.
Daneben gibt es Zusatzleistungen, die nur bei Bedarf anfallen und gesondert vergütet werden – zum Beispiel die Begleitung größerer Baumaßnahmen, zusätzliche Versammlungen oder die Suche neuer Mieter. Ein gutes Angebot zeigt auf einen Blick, was in der Grundvergütung steckt und was extra kostet.
Diese Faktoren bestimmen den Preis
Anzahl der Einheiten
Viele Aufgaben fallen unabhängig von der Größe an: eine Versammlung, ein Wirtschaftsplan, eine Abrechnung. In kleinen Objekten verteilen sie sich auf weniger Einheiten – deshalb ist die Vergütung je Einheit dort meist höher.
Art der Verwaltung
Eine WEG-Verwaltung hat andere Aufgaben als eine Mietverwaltung: Versammlungen und Beschlüsse hier, Mieter und Betriebskosten dort. Die Sondereigentumsverwaltung verbindet Wohnung, Mieter und Gemeinschaft.
Zustand und Technik
Aufzug, Tiefgarage, Heizzentrale, Prüfpflichten oder ein Sanierungsstau bedeuten mehr Koordination – und damit mehr Aufwand für die Verwaltung.
Nutzung des Objekts
Gewerbeeinheiten und gemischt genutzte Häuser bringen eigene Anforderungen mit, etwa bei Gewerbemietverträgen oder der Abrechnung.
Leistungsumfang
Was ist Grundleistung, was Zusatzleistung? Je mehr Sie abgeben möchten, desto umfassender wird das Angebot – und desto entspannter Ihr Alltag als Eigentümer.
Ausgangslage bei der Übernahme
Vollständige Unterlagen und aktuelle Abrechnungen erleichtern den Start. Müssen Altlasten aufgearbeitet werden, sollte das im Angebot offen benannt sein.
WEG, Miete oder Sondereigentum – was ist der Unterschied?
WEG-Verwaltung: Hier betreut die Verwaltung das gemeinschaftliche Eigentum für alle Wohnungseigentümer – mit Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlungen, Beschlüssen und der Erhaltung des Gebäudes. Mehr auf der Seite zur WEG-Verwaltung.
Mietverwaltung: Die Verwaltung kümmert sich für Sie um ein ganzes Haus samt Mietern: Mieteingang, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Übergaben und Instandhaltung. Mehr zur Mietverwaltung.
Sondereigentumsverwaltung: Sie betrifft eine einzelne vermietete Eigentumswohnung. Neben dem Mietverhältnis gehört die Abstimmung mit der Gemeinschaft dazu – etwa die Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Mehr zur Sondereigentumsverwaltung.
Unsicher, welche Verwaltung Sie brauchen? Die Unterschiede zeigt unser Vergleich der Verwaltungsarten.
Wer zahlt die Verwaltung?
- Eigentümergemeinschaft: Die Vergütung ist Teil der Kosten der Gemeinschaft. Sie fließt in den Wirtschaftsplan ein und wird über das Hausgeld nach dem Verteilungsschlüssel der Gemeinschaft auf die Eigentümer verteilt.
- Miet- und Sondereigentumsverwaltung: Die Vergütung zahlt der Eigentümer, der die Verwaltung beauftragt.
- Mieter: Bei Wohnraum sind Verwaltungskosten keine Betriebskosten und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden – auch nicht der Anteil der Verwaltervergütung im Hausgeld einer vermieteten Eigentumswohnung. Bei Gewerbemietverträgen kann eine Umlage vereinbart werden.
- Steuer: Bei vermieteten Immobilien zählen die Kosten der Verwaltung in der Regel zu den Werbungskosten. Die Einzelheiten klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Angebote richtig vergleichen
Mit diesen Fragen finden Sie heraus, welches Angebot wirklich passt:
- Leistungsverzeichnis: Was genau ist in der Grundvergütung enthalten?
- Zusatzleistungen: Was kostet extra – und wie wird es abgerechnet?
- Laufzeit: Wie lange läuft der Vertrag? In der WEG ist die Bestellung auf höchstens fünf Jahre begrenzt.
- Erreichbarkeit: Gibt es einen festen Ansprechpartner? Wie schnell kommt eine Antwort?
- Abrechnung: Lassen Sie sich eine Beispielabrechnung zeigen – verstehen Sie sie?
- Konten: Werden die Gelder der Gemeinschaft auf Konten der Gemeinschaft geführt?
- Objektbegehungen: Wie oft ist die Verwaltung vor Ort?
- Erlaubnis und Versicherung: Wer Wohnimmobilien für andere verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO – und dafür eine Berufshaftpflichtversicherung. Fragen Sie danach.
Günstig ist nicht immer günstig
Eine niedrige Grundvergütung relativiert sich schnell, wenn viele Leistungen gesondert berechnet werden – oder wenn Instandhaltung verschleppt wird und später umso teurer ausfällt. Vergleichen Sie deshalb Leistungen, nicht nur Preise. Und achten Sie darauf, wie gut die Verwaltung erreichbar ist: Für viele Eigentümer ist genau das der Grund, die Verwaltung zu wechseln.
Rechtsgrundlagen
- § 1 BetrKV – Betriebskosten (Verwaltungskosten ausgenommen)
- § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten
- § 26 WEG – Bestellung und Abberufung des Verwalters
- § 34c GewO – Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter
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