WEG-Verwaltung
Für Eigentümergemeinschaften in Dinslaken: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlungen und die Erhaltung des Gebäudes.
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Hausverwaltung für Dinslaken
Dinslaken liegt rechts des Rheins, nördlich von Duisburg – und gut erreichbar von unserem Büro in Moers. Wir übernehmen die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften, Miethäusern und vermieteten Wohnungen in Dinslaken, von der Innenstadt über Hiesfeld bis Lohberg.
Unsere Leistungen
Den genauen Umfang legen wir im Verwaltervertrag fest – nach einem persönlichen Gespräch und mit einem schriftlichen Angebot.
Für Eigentümergemeinschaften in Dinslaken: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlungen und die Erhaltung des Gebäudes.
Für Vermieter in Dinslaken: Mieteingang, Betriebskostenabrechnung, Mieterbetreuung und Instandhaltung Ihres Hauses.
Für vermietete Eigentumswohnungen in Dinslaken: Mieter, Abrechnung und Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft.
Dinslaken im Blick
Alle Siedlungsbezirke
Rund hundert Jahre lang war Dinslaken Bergbaustadt – bis die Zeche Lohberg Ende 2005 stillgelegt wurde. Auf dem früheren Zechengelände ist das Kreativ.Quartier Lohberg entstanden. Die Gartenstadt Lohberg, zwischen 1907 und 1923 als Zechensiedlung gebaut, steht seit 1988 als Denkmalbereich unter Schutz.
Rund die Hälfte der Wohnungen stammt aus den Jahren 1949 bis 1978, und mehr als die Hälfte gehört privaten Einzeleigentümern (Stadt Dinslaken, Datenbasis Zensus 2011). Genau hier ist eine Verwaltung gefragt, die Erhaltung und Modernisierung vorausschauend plant und Eigentümern die laufende Arbeit abnimmt.
Gut zu wissen
Arbeiten an Fassaden, Fenstern oder Dächern sollten in der Gartenstadt frühzeitig mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Wir planen das bei Erhaltungsmaßnahmen mit ein.
Bei Häusern aus den 1950er bis 1970er Jahren stehen oft Heizung, Fenster oder Dämmung an. Wir holen Angebote ein, vergleichen sie und begleiten die Arbeiten.
Dinslaken liegt in unserem Verwaltungsgebiet von rund 50 Kilometern um Moers – Begehungen, Übergaben und Versammlungen nehmen wir vor Ort wahr.
Welche Verwaltung passt?
WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung? Der Wegweiser zeigt es Ihnen – und Ihre Anfrage startet direkt mit der passenden Auswahl.
Ihre Immobilie in Dinslaken
Beantworten Sie zwei kurze Fragen – wir zeigen Ihnen, welche Verwaltung zu Ihrer Immobilie passt, und Ihre Anfrage startet mit der richtigen Auswahl.
1Gehört Ihnen das ganze Haus oder eine Wohnung darin?
2Ist das Haus vermietet – ganz oder teilweise? Ist die Wohnung vermietet?
Die Mietverwaltung passt.
Sie vermieten ein ganzes Haus: Die Mietverwaltung kümmert sich um Mieter, Mieten, Abrechnungen und das Gebäude – Sie behalten den Überblick und entscheiden die großen Fragen.
Meist brauchen Sie keine Hausverwaltung.
Für ein selbst genutztes Haus ist eine Verwaltung in der Regel nicht nötig. Ist das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, sieht es anders aus – sprechen Sie uns gern an. Und falls Sie über einen Verkauf nachdenken: Eine kostenlose Bewertung ist ein guter Start.
Die Sondereigentumsverwaltung passt.
Für Ihre vermietete Wohnung: Wir betreuen Mieter und Wohnung und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft. Für Dach, Fassade und Co. ist die WEG-Verwaltung zuständig – auch die übernehmen wir, wenn Ihre Gemeinschaft das beschließt.
Die WEG-Verwaltung ist Ihr Ansprechpartner.
Sie bewohnen Ihre Wohnung selbst: Für das gemeinschaftliche Eigentum Ihres Hauses – Dach, Fassade, Treppenhaus, Hausgeld und Versammlung – ist die WEG-Verwaltung zuständig. Bestellt wird sie von der Eigentümergemeinschaft.
Häufige Fragen
Ja – in allen zehn Siedlungsbezirken, von der Innenstadt über Hiesfeld und Barmingholten bis Lohberg, Averbruch und Eppinghoven.
Vor allem der Ansprechpartner: Wir informieren Ihre Mieter schriftlich über den Wechsel, die Bankverbindung für die Miete und wie sie uns erreichen. Mietverträge und Vereinbarungen bleiben unverändert.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Die Gemeinschaft kann beschließen, dass Eigentümer online an der Versammlung teilnehmen können (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG). Mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen kann sie außerdem für bis zu drei Jahre rein virtuelle Versammlungen beschließen (§ 23 Abs. 1a WEG). Wird ein solcher Beschluss vor 2028 gefasst, muss bis einschließlich 2028 trotzdem mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung stattfinden – es sei denn, die Eigentümer verzichten einstimmig darauf (§ 48 Abs. 6 WEG). Wir besprechen mit Ihnen, was für Ihre Gemeinschaft passt.
Hausverwaltung Dinslaken
Erzählen Sie uns in wenigen Schritten von Ihrem Objekt. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) und schicken Ihnen nach dem Gespräch ein schriftliches Angebot.
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