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Hausverwaltung für Wohnungseigentümer

Sonder­eigentums­verwaltung in Moers – für Ihre vermietete Wohnung.

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Seiten im Blick: den Mieter und die Eigentümergemeinschaft. Wir kümmern uns um beides – von der Mietzahlung bis zur Eigentümerversammlung.

  • Seit 2019 in der HausverwaltungLoris Fahrner, Ihr Ansprechpartner
  • Erlaubnis nach § 34c GewOals Wohnimmobilienverwalter, erteilt vom Kreis Wesel
  • BerufshaftpflichtversichertVersicherungsschutz über die Hiscox SA

Was ist das?

Die Lücke zwischen WEG und Mieter.

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus und die gemeinsamen Finanzen. Für Ihr Sondereigentum – etwa Bodenbeläge, Innentüren oder Sanitärobjekte in Ihrer Wohnung – und für Ihr Mietverhältnis ist sie nicht zuständig.

Genau diese Lücke schließt die Sondereigentumsverwaltung, kurz SE-Verwaltung: Wir verwalten Ihre vermietete Wohnung, betreuen Ihren Mieter und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft. Das lohnt sich schon ab einer Wohnung – besonders, wenn Sie nicht in der Nähe wohnen.

Leistungen

Was wir für Ihre Wohnung übernehmen.

Den genauen Umfang legen wir im Verwaltervertrag fest – damit Sie wissen, was enthalten ist.

Rund um das Mietverhältnis

  • Überwachung der Mieteingänge und Mahnwesen
  • Verwaltung der Mietkaution
  • Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter
  • Ansprechpartner für Ihren Mieter
  • Wohnungsübergaben, Mieterwechsel und Mietanpassungen
  • Suche eines neuen Mieters – nach Vereinbarung

Gegenüber der Gemeinschaft

  • Prüfung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Sonderumlagen
  • Vertretung in der Eigentümerversammlung mit Ihrer Vollmacht
  • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung
  • Information über Beschlüsse, die Sie betreffen

In Ihrer Wohnung

  • Koordination von Reparaturen am Sondereigentum
  • Angebote einholen und Handwerker beauftragen
  • Abnahme und Zustandsprotokolle
  • Beratung zu Modernisierungen

Abgrenzung

Was gehört dazu – und was nicht?

WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung klingen ähnlich, sind aber für ganz unterschiedliche Dinge zuständig. In der Grafik sehen Sie, was die Sondereigentumsverwaltung übernimmt – und wo die anderen beginnen.

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen – und um die Gemeinschaftskasse. Um Ihre Mieter kümmert sich die WEG-Verwaltung nicht.

Die Mietverwaltung betreut das ganze Haus – vom Dach bis zum Keller, samt Mietern, Mieten und Abrechnungen. Die Suche nach neuen Mietern übernehmen wir nach Vereinbarung.

Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre Wohnung und Ihren Mieter und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft. Für Dach, Fassade, Treppenhaus und Gemeinschaftskasse ist die WEG-Verwaltung zuständig.

  • übernimmt die gewählte Verwaltung
  • übernimmt die WEG-Verwaltung
  • nach Vereinbarung
  • nicht Teil dieser Verwaltung

WEG-Verwaltungfür die Eigentümergemeinschaft

Auftraggeber
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – sie bestellt die Verwaltung per Beschluss.
Kümmert sich um
  • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Hausgeld
  • Eigentümerversammlung mit Einladung, Leitung und Protokoll
  • Gemeinschaftskonto und Erhaltungsrücklage
  • Erhaltung von Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und Außenanlagen
Nach Vereinbarung
Zusatzleistungen außerhalb der Grundleistungen – im Angebot getrennt aufgeführt.
Nicht zuständig für
Ihre Mieter und Ihr Sondereigentum – etwa Bodenbeläge, Innentüren oder Sanitärobjekte in Ihrer Wohnung. Dafür gibt es die Sondereigentumsverwaltung.

Mietverwaltungfür Ihr vermietetes Haus

Auftraggeber
Sie als Eigentümer des Hauses – auf Grundlage des Verwaltervertrags.
Kümmert sich um
  • Mieteingang, Mahnwesen und Kautionen
  • Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter
  • Mieterbetreuung, Wohnungsabnahmen und -übergaben
  • Instandhaltung des ganzen Hauses mit Handwerkerkoordination
Nach Vereinbarung
Die Suche nach neuen Mietern.
Gut zu wissen
Ist Ihr Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, gehört das gemeinschaftliche Eigentum in die WEG-Verwaltung – für eine vermietete Wohnung darin passt dann die Sondereigentumsverwaltung.

Sonder­eigentums­verwaltungfür Ihre vermietete Eigentumswohnung

Auftraggeber
Sie als Eigentümer der Wohnung – mit Verwaltervertrag und Vollmacht.
Kümmert sich um
  • Mieteingang, Kaution und Mieterbetreuung
  • Betriebskostenabrechnung aus der Hausgeldabrechnung
  • Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft – auf Wunsch in der Versammlung
Nach Vereinbarung
Die Suche nach einem neuen Mieter.
Nicht zuständig für
Dach, Fassade, Treppenhaus und die Gemeinschaftskasse – dafür ist die WEG-Verwaltung zuständig.
Alle Unterschiede in der TabelleNeun Punkte, drei Verwaltungsarten
Verwaltungsarten im Vergleich
AufgabeWEG-VerwaltungWEGMietverwaltungMieteSondereigentums­verwaltungSE
Wer beauftragt?die GemeinschaftSie als EigentümerSie als Eigentümer
Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungjajaübernimmt die WEG-Verwaltung
Hausgeld, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungjaneinprüfen wir für Sie
EigentümerversammlungEinladung und LeitungneinVertretung mit Vollmacht
Mieteingang, Mahnwesen und Kautionneinjaja
Betriebskostenabrechnung für Mieterneinjaja
Mieterbetreuung und Wohnungsübergabenneinjaja
Reparaturen in der Wohnung (z. B. Böden, Innentüren, Bad)neinjaja
Suche neuer Mieterneinnach Vereinbarungnach Vereinbarung

Den genauen Umfang legen wir im Verwaltervertrag fest. „Nach Vereinbarung“ heißt: Diese Leistung übernehmen wir, wenn wir sie gemeinsam vereinbaren.

Noch unsicher? Zwei Fragen genügen.

Beantworten Sie zwei kurze Fragen – wir zeigen Ihnen, welche Verwaltung zu Ihrer Immobilie passt, und Ihre Anfrage startet mit der richtigen Auswahl.

1Gehört Ihnen das ganze Haus oder eine Wohnung darin?

Übernahme & Wechsel

So übernehmen wir Ihre Wohnung.

Die Übernahme ist überschaubar – meist genügen wenige Unterlagen und ein kurzer Termin vor Ort.

  1. 01

    Kennenlernen und Angebot

    Wir sprechen über Ihre Wohnung, das Mietverhältnis und die Gemeinschaft und erstellen ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang.

  2. 02

    Vertrag und Vollmacht

    Wir halten fest, welche Aufgaben wir übernehmen und wo wir Ihre Zustimmung einholen, und erhalten die Vollmachten, die wir gegenüber Mieter und WEG-Verwaltung brauchen.

  3. 03

    Übergabe der Unterlagen

    Mietvertrag, Kaution, letzte Abrechnungen, Teilungserklärung und Protokolle: Wir prüfen die Unterlagen und stellen uns Ihrem Mieter und der WEG-Verwaltung als neuer Ansprechpartner vor.

Ob wir Sie in der Eigentümerversammlung vertreten dürfen, kann die Teilungserklärung regeln – das prüfen wir vorab für Sie.

Kosten

Was kostet eine Sonder­eigentums­verwaltung?

Die Vergütung wird üblicherweise als monatliche Pauschale je Wohnung vereinbart. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Mietverhältnis und vom gewünschten Leistungsumfang ab.

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem Grundleistungen und mögliche Zusatzleistungen klar getrennt aufgeführt sind.

Häufige Fragen

Was Wohnungs­eigentümer wissen wollen.

Brauche ich eine SE-Verwaltung, wenn es schon eine WEG-Verwaltung gibt?

Die WEG-Verwaltung ist nur für das gemeinschaftliche Eigentum zuständig. Um Ihr Mietverhältnis, die Abrechnung gegenüber Ihrem Mieter und Reparaturen am Sondereigentum Ihrer Wohnung kümmert sie sich nicht. Das übernimmt die Sondereigentumsverwaltung.

Wie wird aus der Hausgeldabrechnung eine Betriebskostenabrechnung?

Nicht alle Kosten der Gemeinschaft dürfen auf den Mieter umgelegt werden – etwa die Verwaltervergütung oder die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Wir trennen umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten und erstellen daraus eine Abrechnung, die zu Ihrem Mietvertrag passt.

Vertreten Sie mich in der Eigentümerversammlung?

Ja, mit Ihrer Vollmacht und nach Ihren Vorgaben – sofern die Teilungserklärung die Vertretung zulässt. Das prüfen wir vorab.

Können Sie auch die WEG-Verwaltung unseres Hauses übernehmen?

Ja, wenn die Gemeinschaft das beschließt. Mehr dazu auf der Seite zur WEG-Verwaltung. Notwendig ist das für die Sondereigentumsverwaltung aber nicht.

Lohnt sich das schon für eine einzelne Wohnung?

Ja – vor allem, wenn Sie nicht in der Nähe wohnen, wenig Zeit haben oder sich die Abstimmung mit Mieter und Gemeinschaft sparen möchten.

In Ihrer Nähe

Sonder­eigentums­verwaltung vor Ort.

Von Moers aus übernehmen wir die Sondereigentumsverwaltung im Umkreis von rund 50 Kilometern.

Verwaltung anfragen

Ihre Wohnung vermietet – die Arbeit damit übernehmen wir.

Erzählen Sie uns in wenigen Schritten von Ihrem Objekt. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) und schicken Ihnen nach dem Gespräch ein schriftliches Angebot.

Anrufen Verwaltung anfragen