WEG-Verwaltung
Für Eigentümergemeinschaften in Duisburg: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlungen und die Erhaltung des Gebäudes.
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Hausverwaltung für Duisburg
Duisburg grenzt im Osten direkt an Moers. Von Moers aus übernehmen wir die WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung in ganz Duisburg: Besonders kurz sind die Wege nach Rheinhausen, Homberg und Baerl – wir betreuen aber ebenso Objekte auf der rechten Rheinseite.
Unsere Leistungen
Den genauen Umfang legen wir im Verwaltervertrag fest – nach einem persönlichen Gespräch und mit einem schriftlichen Angebot.
Für Eigentümergemeinschaften in Duisburg: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlungen und die Erhaltung des Gebäudes.
Für Vermieter in Duisburg: Mieteingang, Betriebskostenabrechnung, Mieterbetreuung und Instandhaltung Ihres Hauses.
Für vermietete Eigentumswohnungen in Duisburg: Mieter, Abrechnung und Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft.
Duisburg im Blick
Links des Rheins – und alle weiteren Duisburger Stadtteile
Links des Rheins liegen der Stadtbezirk Rheinhausen mit Rheinhausen-Mitte, Hochemmerich, Bergheim, Friemersheim und Rumeln-Kaldenhausen sowie Alt-Homberg, Hochheide und Baerl. Bergheim, Rumeln-Kaldenhausen, Hochheide und Baerl grenzen direkt an Moers – für Objektbegehungen, Wohnungsübergaben und Eigentümerversammlungen sind die Wege links des Rheins besonders kurz.
Der Wohnungsbestand ist so vielfältig wie die Stadtgeschichte: von Arbeitersiedlungen wie der Margarethensiedlung in Rheinhausen-Hochemmerich, die Krupp ab 1903 errichten ließ und die heute als Denkmalbereich geschützt ist, über die Mehrfamilienhäuser der Nachkriegsjahrzehnte bis zu großen Wohnanlagen. Gerade in denkmalgeschützten Siedlungen braucht die Verwaltung Fingerspitzengefühl – etwa wenn Fenster, Fassaden oder Dächer erneuert werden.
Gut zu wissen
Für Duisburg gilt der qualifizierte Mietspiegel 2026 – eine Fortschreibung des Mietspiegels 2024, gültig seit dem 1. Februar 2026. Er ist die Grundlage für Mietanpassungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die Krupp-Siedlung in Rheinhausen-Hochemmerich steht als Denkmalbereich unter Schutz. Was dort an Fenstern, Türen oder Dächern zulässig ist, klären wir vorab mit der Stadt Duisburg – bevor Aufträge vergeben werden.
Ob Rheinhausen oder Ruhrort, Homberg oder Hamborn: Duisburg liegt vollständig in unserem Verwaltungsgebiet von rund 50 Kilometern um Moers.
Welche Verwaltung passt?
WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung? Der Wegweiser zeigt es Ihnen – und Ihre Anfrage startet direkt mit der passenden Auswahl.
Ihre Immobilie in Duisburg
Beantworten Sie zwei kurze Fragen – wir zeigen Ihnen, welche Verwaltung zu Ihrer Immobilie passt, und Ihre Anfrage startet mit der richtigen Auswahl.
1Gehört Ihnen das ganze Haus oder eine Wohnung darin?
2Ist das Haus vermietet – ganz oder teilweise? Ist die Wohnung vermietet?
Die Mietverwaltung passt.
Sie vermieten ein ganzes Haus: Die Mietverwaltung kümmert sich um Mieter, Mieten, Abrechnungen und das Gebäude – Sie behalten den Überblick und entscheiden die großen Fragen.
Meist brauchen Sie keine Hausverwaltung.
Für ein selbst genutztes Haus ist eine Verwaltung in der Regel nicht nötig. Ist das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, sieht es anders aus – sprechen Sie uns gern an. Und falls Sie über einen Verkauf nachdenken: Eine kostenlose Bewertung ist ein guter Start.
Die Sondereigentumsverwaltung passt.
Für Ihre vermietete Wohnung: Wir betreuen Mieter und Wohnung und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft. Für Dach, Fassade und Co. ist die WEG-Verwaltung zuständig – auch die übernehmen wir, wenn Ihre Gemeinschaft das beschließt.
Die WEG-Verwaltung ist Ihr Ansprechpartner.
Sie bewohnen Ihre Wohnung selbst: Für das gemeinschaftliche Eigentum Ihres Hauses – Dach, Fassade, Treppenhaus, Hausgeld und Versammlung – ist die WEG-Verwaltung zuständig. Bestellt wird sie von der Eigentümergemeinschaft.
Häufige Fragen
Das hängt davon ab, ob wir eine Eigentümergemeinschaft, ein Miethaus oder eine einzelne Wohnung betreuen, wie viele Einheiten dazugehören und welche Leistungen Sie wünschen. Sie erhalten nach einem kurzen Gespräch ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang. Mehr dazu im Ratgeber „Was kostet eine Hausverwaltung?“.
Ja. Eine Eigentümergemeinschaft kann ihre Verwaltung jederzeit per Beschluss abberufen; der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung gelten die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags. Wie die Übergabe zum Stichtag gelingt, erklärt unser Ratgeber Hausverwaltung wechseln.
Wir laden an einen gut erreichbaren Ort in der Nähe Ihres Objekts ein – links wie rechts des Rheins. Wenn die Gemeinschaft es beschließt, können Eigentümer auch online an der Versammlung teilnehmen.
Hausverwaltung Duisburg
Erzählen Sie uns in wenigen Schritten von Ihrem Objekt. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) und schicken Ihnen nach dem Gespräch ein schriftliches Angebot.
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