WEG-Verwaltungfür die Eigentümergemeinschaft
- Auftraggeber
- Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – sie bestellt die Verwaltung per Beschluss.
- Kümmert sich um
- Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Hausgeld
- Eigentümerversammlung mit Einladung, Leitung und Protokoll
- Gemeinschaftskonto und Erhaltungsrücklage
- Erhaltung von Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und Außenanlagen
- Nach Vereinbarung
- Zusatzleistungen außerhalb der Grundleistungen – im Angebot getrennt aufgeführt.
- Nicht zuständig für
- Ihre Mieter und Ihr Sondereigentum – etwa Bodenbeläge, Innentüren oder Sanitärobjekte in Ihrer Wohnung. Dafür gibt es die Sondereigentumsverwaltung.